Antrag auf Käuferschutz

PayPal und seine Entscheidung

(vom 04.12.2014)

Konfliktkommentare
  • 04.12.2014 18:13 MEZ - PayPal: Der Verkäufer hat einen Antrag auf Käuferschutz gestellt.
  • 04.12.2014 18:13 MEZ - Verkäufer: Die Kundin behauptet, dass die Haare nicht 100% natürlich sind, was nicht stimmt. Wir verkaufen hunderte Sets von Haaren im Monat (ihr könnt unsere Umsätze nach den Zahlungen, die auf unser Konto eingehen sehen). Wenn wir betrügen würden, würden wir in diesem Geschäft nicht mehr funktionieren können und es würde massenhaft Beanstandungen geben. Ist es wirklich so? Auf unserem Konto kann man nichts dergleichen sehen.Ob die Haare natürlich oder künstlich sind, kann man auf eine sehr einfache Weise prüfen: synthetische Haare sind aus Kunststofffasern gefertigt, also:1)schmelzen sie ganz in hoher Temperatur2)nach dem Waschen ändert sich ihre Struktur nicht3)lassen sich nicht färbenJetzt habe ich folgende Anmerkungen zum beschriebenen Fall:1) die Kundin weigert sich davor, einen Film aufzunehmen, auf den sichtbar wäre, wie sie die Haare in maximaler Glätteisen-Temperatur von 230 Grad Celsius glättet – es gibt keine synthetischen Haare, die eine höhere Temperatur als 190 Grad überleben würden; es ist also ein eindeutiger Beweis dafür, mit welchen Haaren man zu tun hat – synthetische Haare sollten schmelzen, so wie Kunststoff schmilzt; warum haben wir keine Aufnahme bekommen, auf der man das sehen könnte?2) Wir legen dieser Nachricht ein Foto bei, das uns von der Kundin geschickt wurde – die Haare sind nach dem Waschen wellig; so verhalten sich NUR natürliche Haare3) Die Haarspitzen sind erhellt, denn die Kundin hat versucht, ombre zu machen – synthetische Haare können keinesfalls die Farbe aufnehmen; es ist unmöglich, sie zu färbenWir haben der Kundin empfohlen, eben solche professionelle Untersuchung machen zu lassen, denn wir haben nichts zu verbergen; leider werden wir bestimmt keine Antwort darauf bekommen, so wie wir auch keine Videoaufnahme bekommen haben.Ihr könnt unser Paypal Konto nachschauen, das Verhältnis der Zahlungen zu Beanstandungen prüfen und die Glaubwürdigkeit der Kundin einschätzen.http://locahair.
  • 04.12.2014 16:06 MEZ - Käufer: Liebe Karina,ich möchte Sie bitte keine weiteren Mails an meine private Adresse zu senden und Korrespondenzen nur noch ausschließlich über dieses Portal abzuwickeln. Vielleicht ist Ihre Ansprach hier ja auch ein wenig freundlicher.Zur besseren Nachvollziehbarkeit werde ich Ihre vorangegangenen Mails an PayPal weiterleiten, sofern es dazu kommen sollte, dass PayPal den Fall zu bewerten und darüber zu entscheiden hat.Mit freundlichen GrüßenIngo Abs
  • 04.12.2014 12:40 MEZ - Käufer: Das Produkt entspricht nicht zu 100% der Artikelbeschreibung.Fotos der Webseiten weisen gravierende Unterschiede zur Realität auf.Ausreichendes Bildmaterial sowie eine ausführliche Beschreibung des Problems ist Ihnen bereits mehrfach zugestellt worden.Beweise werden im weiteren Verlauf an PayPal übermittelt, so dass PayPal den Fall bewerten und abschließend behandeln kann.Sollten Sie an einer gütlichen Einigung interessiert sein, machen Sie bitte einen Vorschlag.Wir akzeptieren eine Erstattung des Kaufbetrages oder alternativ die Nachlieferung der Bestellung mit den beschriebenen Eigenschaften.Mit freundlichen Grüßen Ingo Abs
  • Fallverlauf
  • 9. Dez 2014 - PayPal: E-Mail an Verkäufer gesendet
  • 9. Dez 2014 - PayPal: E-Mail an Käufer gesendet
  • 8. Dez 2014 - PayPal: E-Mail an Verkäufer gesendet
  • 8. Dez 2014 - PayPal: E-Mail an Käufer gesendet
  • 4. Dez 2014 - PayPal: E-Mail an Verkäufer gesendet
  • 12. Dez 2014 - Käufer: E-Mail an PayPal gesendet
  • 9. Dez 2014 - PayPal: Telefongespräch mit Käufer
  • 9. Dez 2014 - Käufer: E-Mail an PayPal gesendet
  • 5. Dez 2014 - PayPal: Telefongespräch mit Käufer
  • 4. Dez 2014 - PayPal: E-Mail an Käufer gesendet
  • 4. Dez 2014 - Verkäufer: Antrag auf Käuferschutz gestellt (resultierend aus Konflikt)
  • 4. Dez 2014 - PayPal: E-Mail an Verkäufer gesendet
  • 4. Dez 2014 - Käufer: Konflikt gemeldet
  • 4. Dez 2014 - PayPal: E-Mail an Verkäufer gesendet
  • 4. Dez 2014 - PayPal: E-Mail an Käufer gesendet
  • 4. Dez 2014 - Käufer: Konflikt gemeldet
PayPal´s Fehlentscheidung
Auch PayPal ist auf diese Be...ger reingefallen
Wie man sehen kann, hatte ich keinerlei Möglichkeiten, meine Beweise zur Verfügung zu stellen. Man muss hierzu Wissen, PayPal akzeptiert und sichtet ausschließlich Bild- und Textdokumente, die über das Konfliktlösungsportal angefordert wurden. (so die telefonische Auskunft eines Mitarbeiters) Insofern wurden meine Mails mit den Anhängen nicht berücksichtigt. Auch meine Bitte, diese Unterlagen anzufordern, wurde ignoriert.

Ermutigung an den Verkäufer, so weiter zu machen, wie bisher...

Der Freibrief
Schon Hammer, dass ein Verkäufer in seinen Produktbeschreibungen "Lügen" verbreiten darf. Und jetzt auch noch legitimiert von PayPal!

Schreiben an PayPal

(10.12.2014)
Sehr geehrte Damen und Herren,  
Ihre fallbezügliche Entscheidung, kann ich so nicht gut heißen. Ihnen fehlen zwingend erforderliche Angaben meinerseits, die ich Ihnen nicht über das Konflikt-Lösungsportal zukommen lassen konnte. Die Anhörung war demnach einseitig. Diese Befürchtung hatte ich bereits per Mail mehrfach geäußert. 

Der Mangel am Produkt trat erst nach dessen erstmaliger Benutzung auf. Originalverpackt schien alles in Ordnung, so dass ich keine Veranlassung sah, das Produkt zurückzuschicken geschweige denn, mit dem Verkäufer in Verbindung zu treten.  
Bei Entdeckung des Mangels, der erheblich von den beschriebenen Eigenschaften abweicht, hatte ich unverzüglich mit dem  Verkäufer Kontakt aufgenommen.  
Die Reaktionen des Verkäufers waren beleidigend und anmaßend.   
Auf zugesendete Bilder und ausführliche Beschreibungen des Problems wurde gar nicht bzw. unangemessen reagiert. Alle Vorwürfe wurden als Lüge abgetan.  
Gemäß Ihrer Käuferschutzregel, kann man ihn in Anspruch nehmen, sobald eine Beschreibung vom Produkt abweicht.
[…]Ihr Artikel ist nicht angekommen oder entspricht nicht der Beschreibung?[…]  
Ich habe den Käuferschutz genau aus diesem Grund in Anspruch genommen ?
Abweichung von der Beschreibung. 

Ohne den Artikel aus der Verpackung zu nehmen um ihn auf „Funktion“ und Qualität zu prüfen, war mir leider nicht möglich. Erst bei der „Veränderung“ - was ausdrücklich erlaubt ist und möglich sein soll - (glätten) des Artikels, sind uns die Mängel aufgefallen.
Der Verkäufer gibt an, seine Extensions können mit bis zu 230 Grad Celsius bearbeitet werden und gibt weiter an, dass dies ein Indiz dafür ist, dass keinerlei Synthetics in seinen Produkten vorhanden wären, denn diese würden diese Temperatur nicht aushalten. Wir haben dies mit 200 Grad Celsius getan und festgestellt, dass die Haare verschmelzten und, wie schon zuvor beschrieben, erst mit einer Temperatur von 170 Grad Celsius weiter schadfrei behandelt werden konnten. Zumindest in diesem Punkt weicht der Verkäufer weit von seiner Produktbeschreibung ab. Desweiteren wurde nie erklärt, warum sich pinke Strähnen - mit verschmorten Enden - in seinen Tressen befinden. Auf diese Frage wurde überhaupt nicht eingegangen. Ein von mir durchgeführter Verbrennungstest hat ergeben, dass es gravierende Unterschiede in der Art (Flamme), im Geruch und in der Verformung gibt. Hierzu wurde eine Echthaar meiner Tochter und eine „Haar“ des Produkts vom Verkäufer verwendet.
Das sind meiner Meinung nach Punkte, die seitens des Käuferschutzes abgedeckt sein müssen. Ansonsten können die Verkäufer ja auf ihren Plattformen behaupten was sie wollen und der Käufer hat das Nachsehen.
Ihrer Argumentation zufolge, greift der Käuferschutz nicht, sobald ein Produkt ausgepackt und verwendet/verändert wurde. Das entzieht sich leider meiner Logik.

Im Nachgang meiner Recherchen zum Verkäufer habe ich festgestellt, dass meine Negativberichte und auch meine Bewertung auf shopauskunft.de gelöscht wurden. Ja sogar ganze Blogs wurden gelöscht. Die, die ich im Google Cach gefunden habe, habe ich abgespeichert und gesichert. Eventuell sind noch weitere Ergebnisse auffindbar. Dies alles zeugt nicht gerade von Seriosität, wenn es einem - nennen wir ihn Betrüger - so einfach gemacht wird, sein Treiben auf diese Art und Weise gut dastehen zu lassen. Welche Möglichkeiten hat ein Interessent denn, die Redlichkeit eines Unternehmens zu prüfen, wenn alles nur forciert ist? Bitte gehen Sie selbst auf die Suche und machen sich ein Bild. Vielleicht können Sie dann meinen Standpunkt nachvollziehen.
Käuferschutz sieht für mich anders aus.   
   
Bitte zeigen Sie mir die beschreibende Stelle Ihrer AGB, wo geschrieben steht, dass man das Produkt weder auspacken noch testen kann. Ich habe leider nichts dergleichen finden können.  
Wir haben uns lediglich an die von Versender beschriebenen Anweisungen gehalten.  
Den einzigen Vorwurf, den wir uns gefallen lassen müssen ist, wir haben die Haare erhellt. Das allein erklärt jedoch nicht, dass Vorhandensein von Synthetiks bzw. Kunststoffhaaren. Insofern weicht der Verkäufer in diesem Punkt, seine verwendeten Haare wären zu 100% Echthaar, weit ab.  
   
Ich möchte Sie bitten, mir die Gelegenheit zu geben, meine Beweise zur Kenntnis zu nehmen und ggf. den Fall wieder aufzunehmen.  
Es kann nicht im Sinne des Kunden sein, Käuferschutz anzubieten der dann letztendlich keiner ist.  
   
Mit freundlichen Grüßen   

Ingo Abs
Es ist nicht gestattet Produkte auf seine Eigenschaften zu testen!

Antwort auf das Schreiben von PayPal

(geschrieben am 12.12.2014)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Für die Zukunft werde ich wissen, was ich von PayPal zu halten habe. Dies wird in meinen Blogs auch nicht unerwähnt bleiben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich diese Angelegenheit nicht so ohne weiteres, auf sich beruhen lassen werde.

Mir geht es schon lange nicht mehr ums Geld. Hier geht es darum, andere Kunden vor diesem Verkäufer zu warnen, zu schützen und darauf hinzuweisen, was Ihr „Käuferschutz“ wert ist.
Der Verkäufer hat gegen die wahrheitsgemäße Informationspflicht verstoßen! Wenn das kein Käuferschutzgrund ist, dann weiß ich auch nicht.
Der Verkäufer wirbt mit falschen Angaben zum Produkt! Das ist Betrug!
Na ja, ich habe meine Schlüsse bereits gezogen.
Ich wünsche Ihnen noch weiterhin viel Erfolg.
Danke für nichts.

Ihre AGB zum Käuferschutz:
Allgemeines
1.    Der PayPal-Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, siehe hierzu Ziffer 4.
4.2. Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.
Nachfolgend mehrere Beispiele, in denen ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.
Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.
·         Der Artikel ist ein völlig anderer, als der in der Artikelbeschreibung beschriebene, zum Beispiel ein Hörbuch anstelle einer Druckversion, ein Desktop-PC anstelle eines Laptops, eine leere Schachtel.
·         Der Zustand des gelieferten Artikels weicht erheblich von dem beschriebenen Zustand ab, zum Beispiel ist der Artikel offensichtlich mehrfach benutzt worden anstelle von neu und originalverpackt.
·         Der Artikel kann nicht verwendet werden, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. fehlen wichtige Komponenten oder Teile, der Artikel funktioniert nicht oder das Haltbarkeitsdatum ist überschritten. Hinweis: Dies gilt für den Zustand des Artikels, in dem der Käufer ihn erhalten hat, unabhängig davon, in welchem Zustand er versandt worden ist.
·         Der Artikel ist nicht authentisch, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie.
·         Es fehlt ein Teil der bestellten Menge, beispielsweise wurden zehn Golfbälle bezahlt, jedoch nur vier geliefert.
Nachfolgend werden mehrere Beispiele genannt, in denen ein Artikel nicht erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.
·         Der Artikel funktioniert nicht richtig, in der Artikelbeschreibung war jedoch bspw. Folgendes angegeben: "Artikel funktioniert möglicherweise nicht richtig", "Es fehlen Teile", "Das Foto zeigt Kratzer oder Beschädigungen".
·         Der Käufer möchte den Artikel nicht mehr, nachdem er ihn erhalten hat, oder der Artikel entspricht nicht den Erwartungen des Käufers. Der Artikel war aber in der Artikelbeschreibung richtig beschrieben.
·         Die Artikelbeschreibung ist für beide Seiten missverständlich. Beispielsweise hat der Artikel scheinbar eine andere Farbe als angeboten; er ist in den Augen des Käufers hellgrün, der Verkäufer definiert die Farbe in der Produktbeschreibung aber als Türkis.
PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht.
Die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.
Es steht in keinem Punkt beschrieben, dass der Artikel nicht getestet bzw. verändert werden darf. Und nochmal, die Schäden am Produkt sind erst bei dessen Veränderung entstanden. Diese hätten laut Beschreibung des Verkäufers nicht entstehen dürfen! Denn es ist ja ausdrücklich erlaubt, die Haare mit einem Glätteisen zu bearbeiten, da ja „KEINE“ Synthetics enthalten sind. Insofern kann ich Ihre Entscheidung, zu Gunsten des Verkäufers, in keinster Weise verstehen, geschweige denn nachvollziehen.
Es handelt sich hier offenbar um einen Betrüger, der, um Konfliktfälle zu vermeiden bzw. gering zu halten, nur vereinzelnd Produkte in Umlauf bringt, die nicht der Beschreibung entsprechen. Nun ist er leider an eine Person geraten, die sich das nicht gefallen lässt. Glauben Sie wirklich, ich würde so einen Aufriss machen, wenn dem nicht so wäre wie ich es beschreibe?  Wie bereits geschrieben, mir geht es hierbei nicht mehr ums Geld. Mir geht es ums Prinzip und um andere Kunden zu warnen. Auch vor dem Käuferschutz der keiner ist.

Im Übrigem erhalte ich seit dem 08.12.2014 Unmengen an E-Mails deren Absender mir völlig fremd sind. Mittlerweile sind es 15311 (fünfzehntausenddreihundertelf!!!) und minütlich werden es mehr. Die Mailadresse wird ausschließlich für Bestellungen verwendet und ist nirgends anders publiziert. Die Herkunft der Mails wird mittels Anonymisierer zu verschleiern versucht. Nun frag ich Sie, ist es ein Zufall oder versucht sich hier ein gekränkter Shopbetreiber zu rächen (siehe Anhang, Herkunft und vier Beispiele)? Ist das die Art eines „redlichen“ Verkäufers? Auch wenn man es ihm nicht nachweisen kann, so liegt der Verdacht doch nahe, das dieser Angriff aus seiner Richtung kommt, zumal die Adresse zu keinem anderem Zweck verwendet wird, außer für die Abwicklung von Bestellungen. Ich habe mit niemand sonst Probleme außer mit LocaHair und in der Vergangenheit, habe ich keine weiteren Bestellungen getätigt.
Ich verstehe immer noch nicht, warum sie so einen in Schutz nehmen.

mfg
Ingo Abs


Anwort von PayPal


(erhalten am 13.12.2014)

Kommentar:

Bei dieser Antwort, wundert es mich doch schon sehr, warum hat PayPal meine Unterlagen nicht angefordert?
  • "Der PayPal-Käuferschutz sichert Sie ab, wenn der Artikel bei Erhalt nicht der Beschreibung entspricht."
  • "Wir gehen davon aus, dass wir korrekte Angaben erhalten."
Der Verkäufer wird ja nichts mitteilen, was ihm schaden könnte. Nur, bei einem Geschäft gehören immer mindestens zwei Parteien. Hier wurde einseitig entschieden.

  • "Wir können weder die verkauften Waren prüfen noch begutachten. Wir sind auf die Mithilfe aller Beteiligten angewiesen, um eine korrekte Entscheidung treffen zu können." 
Warum wurde mir kein Gehör geschenkt?

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